Kosten & Kostenerstattung im Überblick
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Transparente Planung ohne Überraschungen – für Kassen-, Privat- und Wahlpatienten
Eine kieferorthopädische Behandlung ist eine wertvolle Investition in die langfristige Gesundheit und Ausstrahlung. Welche Kosten entstehen und welcher Anteil von gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen übernommen wird, hängt immer vom Alter, der Schwere der Fehlstellung und den gewünschten Behandlungsmethoden ab. Vor Behandlungsbeginn erstellen wir einen detaillierten Heil- und Kostenplan – vollkommen transparent, verlässlich und mit bequemen Möglichkeiten zur Ratenzahlung.
Die Höhe der Zuzahlung richtet sich nach dem jeweiligen Kassenkatalog. Entscheidend sind auch folgende Kriterien:
1. Schweregrad der jeweiligen Zahn- oder Kieferfehlstellung
Die Befunde werden in fünf kieferorthopädische Indikationsgruppen, sogenannte KIG, eingeteilt. Während zur KIG 1 nur leichte Zahnfehlstellungen zählen, die aus medizinischer Sicht unproblematisch sind, umfasst KIG 2 Gebiss- und Zahnfehlentwicklungen, die einer medizinischen Behandlung bedürfen. In beiden Fällen müssen die Kosten von den Patienten selbst getragen werden. Mit einer anteiligen Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen können Sie erst ab KIG 3 rechnen.
2. Art der Zahnspange
Neben konventionellen Modellen aus Metall bieten wir unseren Patienten auch festsitzende Zahnspangen aus Keramik, zungenseitig angebrachte Lingualbrackets und herausnehmbare Kunststoffschienen. Die Kosten variieren je nach Verfahren. Funktionskieferorthopädische Geräte für Kinder hingegen sind eine Kassenleistung.
3. Dauer der Behandlung
Wie viel Zeit eine kieferorthopädische Behandlung in Anspruch nimmt, hängt im Wesentlichen von der Ausprägung der Fehlstellung und dem Patientenalter ab. Bei herausnehmbaren Apparaturen ist auch die aktive Mitarbeit des Patienten wichtig.
4. Patientenalter und Anzahl der Kinder
Junge Patienten bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen zu 80 Prozent. Besonders erfreulich: Der Eigenanteil wird nach erfolgreich abgeschlossener Therapie zurückerstattet. Familien mit mehreren kieferorthopädisch behandlungsbedürftigen Kindern unterstützen die Kassen mit einer 90-prozentigen Kostenübernahme. Befindet sich das erste Kind bereits in einer kieferorthopädischen Behandlung, übernimmt die gesetzliche Krankenkasse für das zweite Geschwisterkind ganze 90 Prozent der Gesamtkosten. Die restlichen 10 Prozent erhalten Eltern nach Abschluss der Therapie zurück. Volljährige Patienten hingegen tragen die Kosten in der Regel in voller Höhe selbst. Ausnahmen bilden schwere Zahn- und Kieferfehlstellungen, die eine kombinierte kieferchirurgisch-kieferorthopädische Behandlung verlangen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Zahnzusatzversicherung unbedingt vor der kieferorthopädischen Diagnose abgeschlossen werden muss.
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